Datenschutz-Beratung

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und es gibt erstmals eine europaweit geltende Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Diese ist bindend, sofern ein Unternehmen einer Tätigkeit nachgeht, die aus datenschutzrechtlicher Sicht einer besonderen Kontrolle bedarf (z.B. Verarbeitung von besonderen Daten wie z.B. Gesundheitsdaten) oder in einem Unternehmen mehr als zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Das Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU) und die Änderung im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) haben dazu geführt, dass seit 2020 neue Vorgaben gelten, ab wann ein Datenschutzbeauftragter (DSB) zu benennen ist. Statt wie bisher zehn Personen müssen sich in der Regel nun mindestens zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Aufnahme und Analyse des bestehenden Datenschutzniveaus in Bezug auf Datenschutzkonformität der laufenden Datenverarbeitung und der zugrundeliegenden Prozesse
  • Aufnahme und Analyse des Ist-Zustandes der IT-Landschaft
  • Erstellung eines Maßnahmenkatalogs zur Umsetzung der Anforderungen des Datenschutzes
  • Präsentation der Ergebnisse der Bestandsaufnahme und Erläuterung der daraus resultierenden rechtlichen und technischen Konsequenzen (Soll-Ist-Vergleich)
  • Beratung bei der Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses, welches jede einzelne Verarbeitungstätigkeit von personenbezogener Daten im Unternehmen abbildet und dokumentiert.
  • Beratung bei der Dokumentation der technisch-organisatorischen Maßnahmen gegen Datenverlust, z.B. Datensicherung, Sicherheitsschlösser oder Firewalls und Antivirusprogramme.
  • Beratung bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung, zur Gewährleistung der Datenschutzkonformität bei besonders riskanten Datensätzen.
  • Beratung bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung, die Sie Ihren Kunden öffentlich zur Verfügung stellen sollten (z.B. auf Ihrer Webseite). Hier erfahren Ihre Kunden, welche Daten Sie erheben und wie diese verarbeitet werden.
  • Durchführung einer Datenschutz-Schulung mit abschließendem Wissenstest, Erfolgskontrolle und darauf basierender Teilnahmebestätigung für Sie und Ihre Mitarbeiter – sowohl in Präsenz als auch online möglich.