Was wird gefördert?
Das BAFA fördert allgemeine Unternehmensberatungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die
- von Frauen geführt werden.
- von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
- von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
- zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
- zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
- zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
- zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
- zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
- zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Förderfähige Unternehmen
Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.
Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf:
- Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
- Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
- Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
- Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.
Zu beachten ist des Weiteren, dass Beratungen von Unternehmen, z. B. Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur oder zu Inhalten, die gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 ausgeschlossen sind, nicht gefördert werden können.
Höhe der Förderung
Junge Unternehmen (max. 2 Jahre alt)
- Bemessungsgrundlage: 4.000 € Gesamtkosten
- neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig): max. 3.200 €
- Region Lüneburg: max. 2.600 €
- alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) mit Berlin und Region Leipzig: max. 2.000 €
Bestandsunternehmen (min. 3 Jahre alt)
- Bemessungsgrundlage: 3.000 € Gesamtkosten
- neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig): max. 2.400 €
- Region Lüneburg: max. 1.800 €
- alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) mit Berlin und Region Leipzig: max. 1.500 €
Unternehmen in Schwierigkeiten
- Bemessungsgrundlage: 3.000 € Gesamtkosten
- Die Förderung gilt deutschlandweit, ohne Berücksichtigung des Unternehmensstandorts.